Berufsorientierung

Aus den Richtlinien zur Zusammenarbeit von Schulen und Agenturen für Arbeit
(Erlass vom 15.Oktober 2004)
Vor der Berufswahl stehende junge Menschen haben Anspruch darauf befähigt zu werden, die sich aus dem Recht der Berufwahlfreiheit (Art. 12 GG) ergebenden Möglichkeiten zu nutzen.
„Dazu bedürfen sie einer systematischen Vorbereitung und entsprechender Hilfe, um einerseits die eigene Person hinsichtlich der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen, andererseits die beruflichen Bildungswege hinsichtlich der Anforderungen und Aussichten sowie der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt realistisch einzuschätzen und so zu einer bewussten und selbstständigen Berufswahlentscheidung zu kommen.“
Berufswahlentscheidungen erfordern einen längeren und intensiven Prozess der Orientierung, den Schule heute zunehmend in enger Zusammenarbeit mit Betrieben, Berufsberatung, Beruflichen Schulen und weiteren Institutionen und Bemühungen unterstützen muss.
Leitfach im Prozess der Berufsorientierung und Berufswegplanung ist das Fach Arbeitslehre.